Denkmalschutz und denkmalgerechte Sanierung

Ein Baudenkmal zu sanieren heißt, Geschichte weiterzubauen. Das verlangt Respekt vor der historischen Substanz, handwerkliches Wissen über alte Materialien und Konstruktionen – und einen souveränen Umgang mit der Denkmalschutzbehörde. Wir übernehmen die denkmalschutzrechtlichen Abstimmungen für Sie und entwickeln Lösungen, die Behörde und Bauherr gleichermaßen überzeugen.

Dass sich Denkmalpflege und zeitgemäßes Wohnen nicht ausschließen, zeigt unsere Arbeit an historischen Gebäuden in Passau und Umgebung – darunter die denkmalgerechte Sanierung eines ehemaligen fürstbischöflichen Brauhauses aus dem 17. Jahrhundert.

Typische Aufgabenstellungen

  • Denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren und Behördenabstimmung
  • Umnutzung historischer Gebäude
  • Energetische Verbesserung im Denkmal mit Augenmaß
  • Beratung zu steuerlichen Abschreibungen und Fördermitteln

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Bestandsaufnahme und Abstimmung des Umfangs mit der Denkmalbehörde
  2. Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der Auflagen
  3. Erlaubnisverfahren nach Bayerischem Denkmalschutzgesetz
  4. Ausführung mit denkmalerfahrenen Handwerksbetrieben
  5. Dokumentation – auch als Grundlage für Steuer und Förderung

Worauf es ankommt

Auflagen zu Fassade, Fenstern, Dach und Materialien, eingeschränkte Grundrissänderungen und der Umgang mit feuchtem historischem Mauerwerk gehören zum Alltag der Denkmalpflege. Eine Außendämmung ist meist nicht zulässig – energetische Verbesserungen müssen anders gelöst werden. Mit denkmalgerechter Planung lassen sich fast immer tragfähige Lösungen finden; die attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten machen viele Denkmalprojekte zudem wirtschaftlich interessant.

Häufige Fragen

Was darf ich an einem denkmalgeschützten Haus überhaupt verändern?

Mehr, als viele denken – aber jede Maßnahme braucht eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Was möglich ist, klären wir früh im direkten Gespräch mit der Behörde, bevor geplant wird.

Gibt es Zuschüsse oder Steuervorteile für Denkmäler?

Ja. Sanierungskosten an Baudenkmälern können steuerlich erhöht abgeschrieben werden, dazu kommen je nach Maßnahme Förderprogramme. Verbindliche Auskünfte zur Steuer gibt Ihr Steuerberater – wir liefern die nötigen Bescheinigungen und Unterlagen.

Arbeiten Sie mit der Denkmalschutzbehörde zusammen?

Ja, die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege ist fester Bestandteil unserer Leistung.

Sie planen einen Neubau oder eine Sanierung in Passau?

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Antwort.

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